Dr. Ute Symanski alias Dr. acad. Sommer berät, wie man im Berufungsprozess mit demokratiefeindlichen Thesen umgeht.

Als Frau „Dr. acad. Sommer“ berate ich im DIE ZEIT WISSEN DREI Newsletter die Scientific Community zu diversen Fragestellungen rund um die eigene Führungs- und Leitungsrolle im Wissenschaftssystem. „Dr. acad. Sommer“ ist die Coaching-Kolumne des Coachingnetz Wissenschaft e.V. Im Wechsel befassen wir uns mit diversen Anliegen, die an das Redaktionsteam von DIE ZEIT WISSEN DREI gestellt werden.  In der  Ausgabe  vom 30. März 2026 berate ich zu der Frage, wie man im Berufungsprozess mit demokratiefeindlichen Thesen umgeht.

„Liebe Frau Dr. acad. Sommer,

auf einer Berufungsliste in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften ist eine Person die Nr. 1, die von einer Stiftung gefördert wurde, die aus meiner Sicht demokratiefeindliche Thesen vertritt. Das passt doch nicht zu uns! Wie kann ich über den Berufungsvorschlag eine Diskussion führen, die nicht direkt mit dem Verweis auf die akademische Freiheit abgewürgt wird? – fragt ein Präsidiumsmitglied.

Lieber X,

die Situation, die Sie schildern, bewegt sich im diffizilen wie aktuellen Spannungsfeld: auf der einen Seite ist die akademischen Freiheit, auf der anderen die Hochschulen als gesellschaftliche Akteure, die den demokratischen Werten verpflichtet sind. Als Präsidiumsmitglied nehmen Sie hier eine dreifache Perspektive ein: Sie tragen Verantwortung für die Organisation insgesamt, Sie stehen gleichzeitig ein für die Autonomie der Fakultäten, und es gilt, die Persönlichkeitsrechte einer Einzelperson zu wahren. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Ich schlage folgende Schritte vor:

  • Erstens: Suchen Sie zügig das Gespräch innerhalb des Präsidiums und beraten Sie gemeinsam und vertraulich, wie Sie die Situation einschätzen, und wie Sie vorgehen wollen. Der Fall ist grundsätzlich, betrifft die Hochschule als Ganzes und geht über eine Ressortzuständigkeit hinaus.
  • Zweitens: Der rechtliche Rahmen bietet eine wichtige Orientierung, inwiefern es legitim oder gar geboten ist, den Berufungsvorschlag unter dem Gesichtspunkt der institutionellen Verantwortung zu hinterfragen. Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes regelt, dass die akademische Freiheit nicht von der Treue zur Verfassung entbindet. Jede Hochschule, jedes Hochschulmitglied, ist an die demokratische und rechtsstaatliche Verfassung gebunden. Die Hochschulleitung könnte das Justiziariat um eine Einschätzung dazu bitten, inwiefern im Sinne der Sorgfaltspflicht eine weitergehende rechtliche Prüfung erforderlich sein könnte.
  • Drittens: Es ist durchaus möglich, dass die Platzierung der betreffenden Person vorgenommen wurde, ohne dass der Berufungskommission und letztlich der Fakultät die politischen oder rechtlichen Zusammenhänge bekannt waren. Vielleicht werden die neuen Informationen interessiert aufgenommen, und führen zu einer Diskussion oder gar Revision der Liste.
  • Viertens: Wenn es gegen den Berufungsvorschlag keine rechtlichen Bedenken gibt, könnte die Hochschulleitung dennoch das Gespräch mit der Fakultät suchen. Sie könnten zunächst betonen, dass es Ihnen nicht generell um eine steuernde Einflussnahme geht, sondern um diesen Einzelfall. Sie könnten dann ein informelles Gespräch darüber führen, inwiefern die Nr. 1 auf der Berufungsliste aus Sicht der Fakultät die Werte der Universität mitträgt? Auch wenn die Praxis oft eine andere ist: Die Fakultät darf neben der wissenschaftlichen Exzellenz weitere Kriterien für eine Berufung anlegen, und die Passung einer Persönlichkeit zur Fakultätskultur gehört dazu. Sie könnten den Impuls geben, weitere Kriterien zu überprüfen.
  • Fünftens: Vielleicht ist eine Option, die betreffende Person auf die umstrittene Förderung anzusprechen. Beraten Sie sich auch hierzu mit dem Justiziariat, welchen konkreten Handlungsspielraum es gibt, um die Treue zur Verfassung zu schützen. Was für Projekte wurden genau gefördert? Welche Informationen bieten Abschlussberichte? Wie steht die Person heute zu der Förderung? Falls die oder der Betreffende sich etwa heute von der Stiftung distanziert, macht dies vermutlich einen Unterschied in der Bewertung der Förderung.

Ihr Anliegen zeigt, wie wichtig Räume für Differenzierung sind, damit Hochschulen resilient bleiben und sich in Zeiten zunehmender politischer Polarisierung wappnen, die Demokratie zu verteidigen und pluralistische Orte zu bleiben.

Erschienen in DIE ZEIT WISSEN DREI vom 30. März 2026. Anmeldung zum DIE ZEIT WISSEN DREI-Newsletter unter: www.zeit.de/wissendrei